Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der BK-Pipecheck GmbH
Stand: 28.09.2026
1. Allgemeines, Geltungsbereich
1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte, Leistungen und Tätigkeiten der BK-Pipecheck GmbH („BK-PIPECHECK“) und ihrer Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und sonstigen Beauftragten („Personal“) mit oder gegenüber dem Kunden bzw. Auftraggeber („Kunden“).
1.2 Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen zu unseren Ungunsten abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht wirksam, es sei denn, BK-PIPECHECK hätte ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir einen Antrag des Kunden zum Vertragsschluss bzw. dessen Leistung vorbehaltlos annehmen, obwohl wir Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden haben.
1.3 Unsere AGB gelten auch für alle zukünftigen Rechtsgeschäfte mit dem Kunden.
1.4 Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen der AGB und aller weiteren Vereinbarungen, die zwischen BK und dem Kunden zum Zweck der Vertragsdurchführung getroffen werden, bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Textformerfordernisses.
2. Angabe, Unterlagen
2.1 Die Kosten von Versendung und Verpackung trägt der Kunde.
2.2 An von uns gefertigten Zeichnungen, Kostenvoranschlägen und ähnlichen Unterlagen sowie an Werkzeugen, die für den Auftrag gefertigt
werden, behalten wir uns in jedem Fall das unbeschränkte Eigentum und Verfügungsrecht vor.
2,3 Technische Unterlagen, Material, Hilfsstoffe oder Werkzeuge sind vom Kunden beizustellen
3. Gefahrtragung
3.1 Wir haben unsere Lieferverpflichtungen erfüllt, sobald die Ware ordnungsgemäß der Post, der Bahn, dem Frachtführer oder dem Spediteur übergeben worden ist. Dasselbe gilt, wenn wir die Ware zum Zweck der Lieferung auf unsere eigenen Fahrzeuge verladen haben.
3.2 Die Lieferungen erfolgen auf Gefahr des Kunden.
3.3 Wir sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, Lieferungen im Namen und auf Rechnung des Kunden zu versichern
4. Gewährleistung
4.1 Mängelrügen müssen bei offensichtlichen Mängeln unverzüglich nach Erhalt der Ware unter Beifügung der mangelhaften Ware geltend gemacht werden.
4.2 Mängelrügen wegen verdeckter Mängel müssen unverzüglich nach der Entdeckung unter Beifügung der mangelhaften Ware geltend gemacht werden.
4.3 Unsere Gewährleistungspflicht und ggf. abgegebenen Garantien erlöschen,
1) wenn die Geräte nicht sachgemäß, entsprechend den geltenden Einbauanweisungen und den einschlägigen Vorschriften durch einen qualifizierten und zugelassenen Fachbetrieb eingebaut werden,
2) bei Schäden, die aus einem nicht ordnungsgemäßen Betrieb der Geräte entstehen.
3) wenn seitens des Bestellers oder Dritten Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten ohne unsere Zustimmung an den Geräten vorgenommen werden,
4) wenn beanstandete Teile auf Wunsch hin nicht an uns gesandt werden und / oder uns die Möglichkeit einer Schadensuntersuchung am Gerät nicht gegeben wird.
4.4 Bei rechtzeitigen und berechtigten Mängelrügen hat der Kunde das Recht, von uns die Rücknahme der beanstandeten Ware und eine entsprechende Ersatzlieferung zu verlangen. Nach unserer Wahl können wir auch die beanstandete Ware nachbessern. In allen Fällen werden nur diejenigen Teile ersetzt, die einen Mangel in Werkstoff oder der Werkarbeit aufweisen. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über. Zur Gewährleistung gehören nicht Ein- und Ausbaukosten, einschließlich entstehenden Nebenauslagen, die mit dem Austausch der beanstandeten Teile verbunden sind. Die Mängelhaftung bezieht sich nicht auf die natürliche Abnutzung, ferner nicht auf Schäden, die nach dem Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes, chemischer, elektro-chemischer oder elektrischer Einflüsse ohne Verschulden von uns und oder des Lieferers entstehen. Der Besteller hat uns zur Vornahme aller notwendigen Änderungen sowie zur Lieferung von Ersatzteilen eine angemessene Frist zu gewähren. Falls er diese verweigert, sind wir von der Gewährleistung frei. Falls Nachbesserung und Ersatzlieferung nicht möglich sind oder fehlschlagen, so kann der Kunde nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung der Vergütung verlangen.
4.5 Weitergehende Gewährleistungsansprüche, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von Montagekosten und sonstiger bei Drittenentstehender Kosten, sind ausgeschlossen.
4.6 Keine Gewähr wird übernommen bei Schäden, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung und fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebnahme entstanden sind.
4.7 Für Lieferteile, die infolge ihrer stofflichen Beschaffenheit oder ihrer Verwendungsart vorzeitig verschleißen oder verbraucht werden (z.B. Pumpen, Ventile, Dichtungen, etc.), wird keine Haftung übernommen.
4.8 Handelsübliche Abweichungen der Farbtöne, Maße, Gewichte und Güte stellen keine Mängel der gelieferten Ware dar.
5. Montage und Inbetriebnahme
5.1 Soweit der Ein- und Ausbau von Armaturen vereinbart ist, hat der Kunde sicherzustellen, dass folgende Maßgaben gegenüber BK-PIPECHECK und seinem Personal erfüllt werden:
1) Einhaltung geeigneter, gesetzlicher oder in sonstiger Weise gebotener Sicherheitsvorkehrungen für die gefahrlose und sichere Durchführung der Arbeiten (u.a. allgemeine Sicherheitseinweisung, betriebsbedingte Sicherheitsvorkehrungen, Beschaffenheitsanforderungen der Anlage, Einholen der nötigen Erlaubnisse, z.B. Verkehrsrechtliche Anordnung für Arbeiten im Straßenraum) und Übergabe entsprechender Informationen und Nachweise vor Arbeitsbeginn
2) Übergabe von Anweisungen vor Arbeitsbeginn insbesondere betreffend
a) die für eine gefahrlose Arbeit einzuhaltenden oder vorzunehmenden Vorkehrungen
b) die Einteilung von Bereichen in Ex-Zonen (explosionsgefährdete Bereiche)
c) die von Arbeitsmitteln einzuhaltenden Anforderungen
3) Einweisung des die Arbeiten durchführenden Personals vor Ort über die Flucht- und Rettungswege, Sicherheitseinrichtungen und Ansprechpartner nach Maßgabe anerkannter oder gesetzlich vorgegebener technischer Regelwerke in der jeweils gültigen Fassung
4) Bereitstellung einer sachkundigen Person bei Arbeiten in Schächten oder Pumpenhäusern.5) Vorlage des Explosionsschutz-Dokuments vor Aufnahme von Arbeiten innerhalb explosionsgefährdeter Bereiche
6) Bereitstellung besonderer Schutzkleidung, soweit diese aufgrund von anlagenbezogenen Auflagen oder sonstigen Sicherheitsvorkehrungen erforderlich ist (z.B. feuerfeste oder –beständige Anzüge).
7) Herstellung eines freien und gefahrlosen Zugangs zu den Installationsorten (z.B. Gasfreiheit von Dom- oder Kontrollschächten, Beistellung von Bühnen oder Gerüsten).
5.2 BK-PIPECHECK hat das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, die Arbeiten nicht zu beginnen oder die Durchführung von Arbeiten abzubrechen, sofern BK-PIPECHECK bzw. deren verantwortlichen Mitarbeiter die Einhaltung von Sicherheitsauflagen und -bedingungen als nicht oder nicht mehr gegeben sieht. In einem solchen Fall besteht keinerlei Anspruch des Auftraggebers auf Schadenersatz, auch im Hinblick auf etwaige Folgeschäden jeglicher Art. Der Auftraggeber hat BK-PIPECHECK den entstandenen Aufwand einschließlich des entgangenen Gewinns weiter zu vergüten.
6. Entsorgungsverpflichtung des Kunden
6.1 Der Kunde übernimmt die Pflicht, die gelieferten Waren nach Nutzungsbeendigung auf eigene Kosten nach den gesetzlichen Vorschriften ordnungsgemäß zu entsorgen. Er stellt BK-PIPECHECK ausdrücklich von den Verpflichtungen nach § 10 Abs. 2 ElektroG (Rücknahmepflicht der Hersteller) und den damit in Zusammenhang stehenden Ansprüchen Dritter frei.
6.2 Unser Anspruch auf Übernahme/Freistellung durch den Kunden verjährt nicht vor Ablauf von zwei Jahren nach der endgültigen Beendigung der Nutzung des Gerätes. Die zweijährige Frist der Ablaufhemmung beginnt frühestens mit Zugang einer schriftlichen Mitteilung des Kunden an uns über die Nutzungsbeendigung.
7. Verstoß gegen Schutzrechte durch den Kunden
7.1 Bei Ausführung eines Auftrags nach Anweisung des Kunden (Konstruktionen, etc.), hat dieser sicherzustellen, dass ihm ein Recht zur gewerblichen Verwertung der Unterlagen zusteht.
7.2 Werden durch die Herstellung nach Entwürfen des Kunden fremde Schutzrechte verletzt oder wird dadurch gegen eine Kennzeichnungsvorschrift verstoßen, so ist uns der Kunde zur Freistellung von allen etwaigen Schadensersatz- oder Kostenansprüchen Dritter und zum Aufwendungsersatz verpflichtet.
8. Zahlungsbedingungen
8.1 Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
8.2 Für die Rechtzeitigkeit der Zahlungen ist der Tag der Gutschrift auf unserem Konto maßgebend.
8.3 Mangels anderweitiger Bestimmungen durch den Kunden werden Zahlungen jeweils auf die älteste noch offene Rechnung einschließlich dazugehörender Nebenforderungen verrechnet.
8.4 BK-PIPECHECK kann bei Neukunden oder bei Aufträgen besonderer Höhe Vorkasse bis zur Höhe des Auftragswerts verlangen. Ein Auftrag hat besondere Höhe, wenn er 50% des durchschnittlichen Auftragswerts des letzten Jahres oder einen Auftragswert von € 5.000,00 übersteigt.
8.5 Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes oder eine Aufrechnung ist nur mit von uns nicht bestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig.
9. Verzug, Verschlechterung der Vermögenslage
9.1 Soweit nicht anders vereinbart, kommt der Kunde auch ohne Mahnung in Verzug.
9.2 Die Forderung ist während des Verzuges gemäß § 288 BGB mit 9 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen, wenn der Kunde kein Verbraucher ist.
9.3 Für jede schriftliche Mahnung nach Eintritt des Verzuges schuldet der Kunde eine Kostenpauschale in Höhe von EUR 10,00.
9.4 Während des Verzugs sind wir bis zur vollständigen Zahlung aller rückständigen Beträge nicht zur Lieferung bzw. Fertigstellung etwaiger Aufträge verpflichtet.
9.5 Befindet sich der Kunde in Verzug und leistet er auch auf eine gesetzte Nachfrist nicht, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
9.6 Im Fall des Zahlungsverzuges oder einer Verschlechterung der Kreditwürdigkeit oder der Vermögensverhältnisse des Kunden (z.B. Zahlungseinstellung, Scheck- und Wechselproteste), bei Übergang des Geschäfts auf Dritte, Auflösung des Geschäfts oder Tod des Kunden sind wir berechtigt, für noch nicht ausgeführte Lieferungen Vorauskasse zu verlangen und entstandene Forderungen sofort fällig zu stellen.
9.7 Im Falle der Stellung eines Antrags auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden werden sämtliche Forderungen gegenüber dem Kunden sofort fällig.
10. Ausführungsfristen und Preisbindung
10.1 Soweit im Angebot oder Auftrag keine abweichende Ausführungsfrist vereinbart ist, ist die Leistung innerhalb von sechs Monaten ab Auftragserteilung durchzuführen. Voraussetzung hierfür ist, dass der Auftraggeber die für die Durchführung der Leistung erforderlichen Mitwirkungsleistungen und Voraussetzungen rechtzeitig schafft.
10.2 Die im Angebot vereinbarte Vergütung ist für einen Zeitraum von sechs Monaten ab Auftragserteilung verbindlich.
10.3 Wird die Durchführung der beauftragten Leistung nach Ablauf dieses Zeitraums auf Wunsch des Auftraggebers oder aufgrund eines Umstands, den der Auftraggeber zu vertreten hat, zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt, ist BK-PIPECHECK berechtigt, die vereinbarte Vergütung anzupassen, sofern sich die für die Leistungserbringung maßgeblichen Kosten seit Auftragserteilung wesentlich verändert haben.
10.4 Maßgeblich für die Anpassung sind insbesondere nachweisbare Veränderungen der Personal-, Material-, Energie-, Reise-, Transport-, Fremdleistungs- und sonstigen unmittelbar mit der Durchführung der beauftragten Leistung verbundenen Kosten. Die Vergütung darf nur in dem Umfang angepasst werden, in dem sich die für die konkrete Leistung maßgeblichen Kosten tatsächlich verändert haben.
10.5 BK-PIPECHECK wird dem Auftraggeber die beabsichtigte Preisanpassung vor Durchführung der Leistung in Textform mitteilen und die maßgeblichen Gründe für die Anpassung nachvollziehbar darlegen.
10.6 Erhöht sich die vereinbarte Vergütung infolge der nach Absatz 10.3 zulässigen Preisanpassung um mehr als 10 %, ist der Auftraggeber berechtigt, die Durchführung der Leistung zu den angepassten Bedingungen abzulehnen. In diesem Fall kann BK-PIPECHECK vom Vertrag zurücktreten, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.
10.7 Erfolgt die Verschiebung des Ausführungstermins aus Gründen, die BK-PIPECHECK nicht zu vertreten hat, bleiben Ansprüche von BK-PIPECHECK auf Ersatz hierdurch entstandener zusätzlicher Kosten, insbesondere bereits angefallener und nicht mehr stornierbarer Reise-, Übernachtungs- oder Fremdleistungskosten, unberührt.
10.8 Eine zwischen den Vertragsparteien im Einzelfall ausdrücklich vereinbarte Ausführungsfrist oder Preisbindung geht den vorstehenden Regelungen vor.
11. Abrechnung bei Teilleistungen und negativem Prüfergebnis
11.1 Kann eine beauftragte Druckprüfung aus technischen oder sonstigen Gründen, die BK-PIPECHECK nicht zu vertreten hat, nicht vollständig durchgeführt werden, erfolgt die Abrechnung entsprechend dem tatsächlich erbrachten Leistungsumfang.
11.2 Die Abrechnung der einzelnen Prüfungsabschnitte erfolgt grundsätzlich wie folgt:
Vorprüfung: 50 %
Druckablasstest: 10 %
Hauptprüfung: 40 %
11.3 Die tatsächlich erbrachten Prüfungsabschnitte werden durch BK-PIPECHECK nachvollziehbar dokumentiert.
11.4 Ein negatives Prüfergebnis steht der Vergütung der ordnungsgemäß erbrachten Prüfungsleistung nicht entgegen.
12. Reise- und Übernachtungskosten
12.1 Die Kalkulation der Reise- und Übernachtungskosten erfolgt auf Grundlage der für die Durchführung der beauftragten Leistung voraussichtlich erforderlichen Einsatzdauer.
12.2 Bereits gebuchte und nicht mehr kostenfrei stornierbare Reise- und Übernachtungskosten sind vom Auftraggeber zu tragen, wenn
- sich der Leistungsumfang oder die Einsatzdauer aus vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen verkürzt oder verschiebt oder
- die Durchführung der Leistung aufgrund fehlender, verspäteter oder mangelhafter Vorleistungen bzw. Mitwirkung des Auftraggebers ganz oder teilweise nicht möglich ist.
