4. Gewährleistung
4.1 Mängelrügen müssen bei offensichtlichen Mängeln unverzüglich nach Erhalt der Ware unter Beifügung der mangelhaften Ware geltend gemacht werden.
4.2 Mängelrügen wegen verdeckter Mängel müssen unverzüglich nach der Entdeckung unter Beifügung der mangelhaften Ware geltend gemacht werden.
4.3 Unsere Gewährleistungspflicht und ggf. abgegebenen Garantien erlöschen,
1) wenn die Geräte nicht sachgemäß, entsprechend den geltenden Einbauanweisungen und den einschlägigen Vorschriften durch einen qualifizierten und zugelassenen Fachbetrieb eingebaut werden,
2) bei Schäden, die aus einem nicht ordnungsgemäßen Betrieb der Geräte entstehen.
3) wenn seitens des Bestellers oder Dritten Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten ohne unsere Zustimmung an den Geräten vorgenommen werden,
4) wenn beanstandete Teile auf Wunsch hin nicht an uns gesandt werden und / oder uns die Möglichkeit einer Schadensuntersuchung am Gerät nicht gegeben wird.
4.4 Bei rechtzeitigen und berechtigten Mängelrügen hat der Kunde das Recht, von uns die Rücknahme der beanstandeten Ware und eine entsprechende Ersatzlieferung zu verlangen. Nach unserer Wahl können wir auch die beanstandete Ware nachbessern. In allen Fällen werden nur diejenigen Teile ersetzt, die einen Mangel in Werkstoff oder der Werkarbeit aufweisen. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über. Zur Gewährleistung gehören nicht Ein- und Ausbaukosten, einschließlich entstehenden Nebenauslagen, die mit dem Austausch der beanstandeten Teile verbunden sind. Die Mängelhaftung bezieht sich nicht auf die natürliche Abnutzung, ferner nicht auf Schäden, die nach dem Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes, chemischer, elektro-chemischer oder elektrischer Einflüsse ohne Verschulden von uns und oder des Lieferers entstehen. Der Besteller hat uns zur Vornahme aller notwendigen Änderungen sowie zur Lieferung von Ersatzteilen eine angemessene Frist zu gewähren. Falls er diese verweigert, sind wir von der Gewährleistung frei. Falls Nachbesserung und Ersatzlieferung nicht möglich sind oder fehlschlagen, so kann der Kunde nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung der Vergütung verlangen.
4.5 Weitergehende Gewährleistungsansprüche, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von Montagekosten und sonstiger bei Drittenentstehender Kosten, sind ausgeschlossen.
4.6 Keine Gewähr wird übernommen bei Schäden, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung und fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebnahme entstanden sind.
4.7 Für Lieferteile, die infolge ihrer stofflichen Beschaffenheit oder ihrer Verwendungsart vorzeitig verschleißen oder verbraucht werden (z.B. Pumpen, Ventile, Dichtungen, etc.), wird keine Haftung übernommen.
4.8 Handelsübliche Abweichungen der Farbtöne, Maße, Gewichte und Güte stellen keine Mängel der gelieferten Ware dar.